Häufige Fragen
Wie kann ich Sie erreichen?
Schreiben Sie mir gerne eine Email mit Ihrem Anliegen an kontakt@psychotherapie-mueller.info oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück. Im Rahmen der telefonischen Erreichbarkeit, erreichen Sie meine Bürokraft montags von 09:00 - 11:00 Uhr (02161 4684080).
Wie lange ist die Wartezeit für ein Erstgespräch?
Ich bemühe mich Ihnen zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) anzubieten. Sollte eine Indikation für eine Psychotherapie bestehen, hängt die Wartezeit für den Psychotherapiebeginn von den aktuellen Behandlungskapazitäten und Ihrer zeitlichen Flexibilität ab.
Wer trägt die Kosten für eine Psychotherapie?
Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung (hier: Verhaltenstherapie) werden in der Regel durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ein Überweisungsschein wird nicht benötigt.
Private Krankenkassen & Beihilfe
Da ich einen Versorgungsauftrag von der kassenärztlichen Vereinigung habe, habe ich leider nur begrenzte Behandlungskapazitäten für privatversicherte Patientinnen und Patienten.
Für die Kostenübernahme der privaten Krankenkassen gibt es keine einheitliche Regelung. Bitte informieren Sie sich vor der Kontaktaufnahme bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfe, ob eine Kostenübernahme erfolgt und was hierfür notwendig ist. Bei Privatversicherten, Selbstzahlern und der Beihilfe stelle ich die Rechnungen (gemäß GOP) über die erbrachten Therapieleistungen an Sie als Patient/in aus, nicht an Ihre Krankenkasse. Für die Begleichung der Rechnung sind Sie als Versicherte/r verantwortlich. Ein Überweisungsschein wird nicht benötigt.
Wie lange dauert eine Sitzung?
Eine Sitzung beginnt meist zur vollen Stunde und dauert 50 Minuten. Bei therapeutischer Notwendigkeit können auch Doppelstunden (100 Minuten) durchgeführt werden.
Wie läuft eine Psychotherapie ab?
In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird zunächst geprüft, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und ob fachliche Hilfe notwendig ist. Dabei erhalten Patientinnen und Patienten eine erste Einschätzung, Beratung sowie Behandlungsempfehlungen. Gleichzeitig bietet die Sprechstunde die Möglichkeit erste Fragen zu klären und einen Eindruck von mir als Therapeutin zu gewinnen.
Stellt sich heraus, dass eine ambulante Psychotherapie notwendig ist und es freie Kapazitäten gibt, können die probatorischen Sitzungen beginnen. In diesen Sitzungen wird die Symptomatik der Patientin oder des Patienten vor dem Hintergrund der Lebensgeschichte genauer untersucht. Dabei können die Patienten überprüfen, ob sie sich in der Therapiesituation wohl und verstanden fühlen.
Entscheiden sich beide Seiten nach den probatorischen Sitzungen für die Aufnahme einer Psychotherapie, wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Nach der Bewilligung kann die eigentliche Therapie beginnen.
Kann ich einen vereinbarten Termin auch wieder absagen?
Jeder Termin wird speziell für Sie reserviert. Falls Sie in Ausnahmefällen einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. So kann ich den Termin in der Regel anderweitig vergeben.
Bei Absagen, die später als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, ist dies leider nicht mehr möglich. Dies führt zu einem Verdienstausfall. Daher bin ich gezwungen, Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € in Rechnung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass dieses Honorar nicht von den Krankenkassen übernommen wird.
Was bedeutet Verhaltenstherapie?
Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Psychotherapieverfahren. Sie geht davon aus, dass belastende Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen im Laufe des Lebens erworben wurden und somit auch wieder verändert werden können. Ziel der Therapie ist es, neue, hilfreiche Denk- und Verhaltensmuster zu entwickeln, um psychische Beschwerden wie zum Beispiel Ängste, Depressionen, Traumafolgestörungen zu bewältigen. Die Behandlung ist ziel- und lösungsorientiert, praxisnah und unterstützt Sie dabei, aktiv Veränderungen im Alltag umzusetzen. Neben klassischen verhaltentherapeutischen Methoden wie Verhaltensanalysen, kognitiver Umstrukturierung und Expositionsverfahren, ist bei Bedarf auch eine EMDR- oder Schematherapie möglich. Gerne können wir in einem persönlichen Gespräch die möglichen Therapieverfahren besprechen.
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